Auf unserer Facebook-Seite findet ein Gewinnspiel zum bevorstehenden Autokino statt. Hier geht es zum Gewinnspiel.
Im folgenden finden Sie unten auch die Teilnahmebedingungen zum 1. Advents-Gewinnspiel.
A. Kurzbeschreibung
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über das Kommentieren des Facebook-Posts. Die Teilnehmer müssen dies bis zum 06.12.2020 bis 23:59 Uhr getan haben. Unter allen Teilnehmern verlosen wir 2 x 1 Ticket für unser exklusives und einmaliges FFH Weihnachts-Autokino am 12.12.2020 hier auf dem Parkdeck des Dreieich Nordparks.
Zusatzinfo zum Autokino:
- Einlass ist ab 18:00 Uhr / Beginn ist 19:00 Uhr
- Pro Auto sind max. 4 Personen aus max. 2 Haushalten erlaubt (Corona-Schutzverordnung)
- 1 Ticket gilt für ein Auto
- Altersfreigabe des Films FSK 6
- Es besteht keine freie Platzwahl
- Platzservice vergibt die Plätze der Reihe und der Größe des Autos nach
- Außerhalb des Autos besteht Mund-/Nasenschutzpflicht
-
Essen und Getränke Können vor Ort käuflich erworben werden
B. Teilnahmebedingungen
1. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Dreieich Nordpark sowie der SawatzkiMühlenbruch GmbH (im Folgenden: Veranstalter) und deren Verwandte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Teilnehmen darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist.
3. Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Die Teilnahme erfolgt über die Interaktion mit dem Beitrag.
5. Die Gewinner der Preise müssen Kontaktdaten zur Verfügung stellen, unter denen sie zwecks Gewinnabholung zu erreichen sind.
6. Es gelten ebenfalls die Allgemeinen Gewinnspielbedingungen unter http://www.arcard-portal.de/facebook/_spielwiese/bedingungen/index.php
7. Das Gewinnspiel endet am 06.12.2020 um 23:59 Uhr. Der Gewinner wird anschließend benachrichtigt.
C. Gewinn
1. Alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer, die den Beitrag kommentieren, haben die Möglichkeit zu gewinnen.
2. Zu gewinnen gibt es ein ein von insgesamt zwei Tickets für unser exklusives und einmaliges FFH Weihnachts-Autokino am 12.12.2020 hier auf dem Parkdeck des Dreieich Nordparks.
3. Der Gewinner wird per Nachricht oder Kommentar auf Facebook benachrichtigt. Der Gewinner ist dazu verpflichtet, sich auf seine Benachrichtigung zurückzumelden und den vollständigen Namen sowie Adresse mitzuteilen. Andernfalls kann der Gewinn neu verlost werden.
4. Die Preise werden durch den Dreieich Nordpark bereitgestellt.
5. Eine Auszahlung des Gewinns in Form von Bargeld ist nicht möglich.
D. Haftung
1. Schadenersatzansprüche gegenüber den Veranstaltern, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind – innerhalb des gesetzlich Zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalter hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt.
2. Ferner haften die Veranstalter nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel-Internetseite. Die Veranstalter werden jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel-Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernehmen die Veranstalter keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.
E. Datenschutz
1. Die Veranstalter gewähren im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachten alle diesbezüglichen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Veranstalter werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen.
3. Die Veranstalter speichern die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmerinnen/Teilnehmer. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich ihr/sein Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten bis auf Widerruf.
4. Mit dem Einsenden/Hochladen von jeglichen Dateien im Rahmen des Gewinnspiels versichert der/die Teilnehmer/-in, dass er/sie über alle Rechte an den eingereichten Dateien und deren inhaltlichen Motiven verfügt, die ihn/sie dazu berechtigen, die Dateien zu veröffentlichen. Ferner versichert er/sie, dass die hochgeladenen Dateien frei von Rechten Dritter sind und bei der Darstellung bzw. Abbildung von Personen keine Persönlichkeitsrechte, insbesondere solche im Sinne des § 22 KUG, verletzt werden. Falls in Dateien eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass die Datei veröffentlicht wird. Der Teilnehmer versichert, entsprechende Einverständniserklärungen notfalls auch schriftlich beizubringen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer etwaig notwendigen Rechtsverteidigung.
F. Ausschluss
Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel ohne Nennung besonderer Gründe auszuschließen. Ausgeschlossen wird, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht. Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer des Gewinnspiels zu disqualifizieren, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z.B. Manipulation, Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen etc. bestehen. Ein Anspruch auf die Teilnahme oder den Gewinn besteht nicht.
G. Änderungen
Die Veranstalter behalten sich vor, den Modus des Gewinnspiels jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, können die Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Das Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischer Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen die Veranstalter erwachsen würden. Die Veranstalter behalten sich vor, die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
H. Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der Namen der Gewinner
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer die hier aufgeführten Regelungen in vollem Umfang. Die Konditionen sind online für alle Teilnehmer kostenlos zugänglich und können auf Anfrage auch per E-Mail zugesandt werden. Eine postalische Zusendung ist nicht möglich.
Der Gewinner willigt mit der Teilnahme in eine Namensnennung ein. So dürfen die Namen der Gewinner auf den Plattformen Facebook und Google+ namentlich erwähnt werden. Eine finanzielle Gegenleistung kann hierfür nicht eingefordert werden.
I. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne hier aufgeführte Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung teleologisch am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelungen als lückenhaft erweisen.
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