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11.10.2021

Testzentrum Änderungen ab 11.10.2021

Schnell und unkompliziert auf Corona testen im Einkaufszentrum – bei uns im Dreieich Nordpark weiterhin möglich.

Das Corona-Testzentrum befindet mittig vor dem Center. Dort können Sie sich montags bis samstags von 9 – 18 Uhr (13 – 14 Uhr Mittagspause) auf Corona testen lassen.

Bis zum 10.10.2021 können Sie sich noch kostenfrei testen lassen. Ab dem 11. Oktober 2021 entfällt der Anspruch für „alle“ auf den kostenlosen Bürgertest.
Ab dann dürfen nur noch sogenannte „berechtigte Personengruppen“ kostenlos getestet werden. Hierfür müssen diese einen entsprechenden Nachweis erbringen.

Tickets für kostenpflichtige Schnelltests können für 11,50 € auf der Webseite 15minutentest.de gebucht werden.

Folgende Personen sind weiterhin für einen kostenlosten Bürgertest berechtigt: 

  • Kinder unter 18 Jahren,
    • Akzeptierte Nachweise: Amtlicher Lichtbildausweis, Schülerausweis, Kinderreisepass oder die Person ist erkennbar und eindeutig unter 18 Jahren alt
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel, bzw. in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten, also auch Schwangere bis zum zweiten Trimester,
    • Akzeptierte Nachweise: Ärztliches Zeugnis aus dem eindeutig hervorgeht, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist oder der Mutterpass zum Nachweis einer Schwangerschaft
  • TeilnehmerInnen von klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen zum Zeitpunkt der Testung oder bis zu drei Monat zuvor,
    • Akzeptierte Nachweise: Teilnahme-Nachweis
  • Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion in Isolation befinden und die Testung zur Beendigung der Isolation benötigt wird.
    • Akzeptierte Nachweise: schriftlichen Absonderungsanordnung des Gesundheitsamts oder ein positives PCR- Testergebnis, das maximal 21 Tage zurückliegt, nachweisen.
  • Studierende, die mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurden.
    • Akzeptierte Nachweise: Studienbescheinigung und Impfpass

 


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